Zivil- und Katastrophenschutz
Zusammenfassender Bericht zum Impulsvortrag
Referent: Hauke Ohland, Hauptgeschäftsführer Kreisfeuerwehrverband Nordfriesland
Verein Ehemaliger Schüler Kiel & Malente | Jahreshauptversammlung am 24. April 2026 in Gettorf
1. Hintergrund und Anlass
Seit dem völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine im Februar 2022 hat sich die sicherheitspolitische Lage in Europa grundlegend verändert. Deutschland reagiert darauf mit einer umfassenden Neuausrichtung seiner Verteidigungs- und Zivilschutzplanungen. In diesem Kontext gewinnt das Thema Bevölkerungsschutz auch auf kommunaler und regionaler Ebene wieder erhebliche Bedeutung.
Im Rahmen der Jahreshauptversammlung des Vereins Ehemaliger Schüler Kiel & Malente referierte Herr Hauke Ohland, Hauptgeschäftsführer des Kreisfeuerwehrverbands Nordfriesland, über die aktuellen Entwicklungen im Bereich Zivil- und Katastrophenschutz – mit besonderem Blick auf die Aufstellung Schleswig-Holsteins und die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger.
2. Der Operationsplan Deutschland (OPLAN DEU)
2.1 Was ist der OPLAN DEU?
Der Operationsplan Deutschland (OPLAN DEU) ist ein Kernelement der deutschen Gesamtverteidigungsplanung. Als "lebendes Dokument" liegt er seit Frühjahr 2024 in seiner Erstfassung vor und wird laufend weiterentwickelt (letzte Aktualisierung: Frühjahr 2025). Das Dokument umfasst rund 1.400 Seiten und ist als Gesamtdokument geheim eingestuft.
Der OPLAN DEU führt die zentralen militärischen Anteile der Landes- und Bündnisverteidigung mit den dafür erforderlichen zivilen Unterstützungsleistungen in einem operativ ausführbaren Plan zusammen. Ziel ist die sogenannte Kaltstart-, Kriegstüchtigkeits- und Durchhaltefähigkeit Deutschlands.
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Kernsatz |
"Deutschland.Gemeinsam.Verteidigen." – Bundeswehr, Wirtschaft, Kommunen und Bevölkerung tragen gemeinsam Verantwortung. |
2.2 Schwerpunkte des OPLAN DEU
Der zentrale Auftrag des OPLAN DEU betrifft die Rolle Deutschlands als „Drehscheibe der NATO“: Im Bündnisfall müssen bis zu 800.000 alliierte Soldatinnen und Soldaten sowie 200.000 Fahrzeuge innerhalb von sechs Monaten durch Deutschland verlegt und versorgt werden. Konkret legt der Plan fest:
- Welche Verkehrswege für den Truppentransport genutzt werden
- Welche Brücken und Rastplätze eingeplant sind und wie diese geschützt werden
- Wie die Zusammenarbeit zwischen Bundeswehr und zivilen Strukturen organisiert ist
- Wer in welchem Krisenszenario welche Aufgabe übernimmt
Der Plan gliedert sich in sieben Arbeitsgruppen: von der Definition ziviler Unterstützungsbedarfe über den Schutz lebens- und verteidigungswichtiger Infrastruktur bis hin zur Führungsfähigkeit und strategischen Kommunikation.
2.3 Ziviler Beitrag zur Gesamtverteidigung
Ausdrücklich betont der OPLAN DEU, dass Verteidigung keine rein militärische Aufgabe ist. Herausforderungen wie Cyberangriffe, Sabotage und hybride Kriegsführung müssen gesamtstaatlich und gesamtgesellschaftlich bewältigt werden. Konkret bedeutet das:
- Unternehmen tragen Verantwortung für Gebäudesicherung, Notstromversorgung und Ersatzpersonal
- Kommunen müssen Evakuierungspläne, Notunterkünfte und Wasserversorgung sicherstellen
- Die Privatwirtschaft – Logistik, Energie, Gesundheit – ist integraler Bestandteil der Verteidigung
- Jede Bürgerin und jeder Bürger ist durch persönliche Vorsorge Teil der Resilienz
Ergänzend zum OPLAN DEU werden von der Bundesregierung neue Rahmenrichtlinien für die Gesamtverteidigung (RRGV) beschlossen, die die aus dem Jahr 1989 stammenden Vorgängerregelungen ersetzen.
3. Aufstellung Schleswig-Holsteins im Katastrophenschutz
3.1 Rechtliche Grundlagen
Rechtlich ist zwischen Zivilschutz und Katastrophenschutz zu unterscheiden:
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Zivilschutz |
Bundessache gem. Art. 73 GG – Schutz der Bevölkerung im Verteidigungs- bzw. Kriegsfall. Zuständig: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). |
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Katastrophenschutz |
Ländersache gem. Art. 70 GG – Schutz bei Naturkatastrophen und schweren Unglückfällen im Frieden. Geregelt im Landeskatastrophenschutzgesetz Schleswig-Holstein (LKatSG). |
3.2 Organisationsstruktur in Schleswig-Holstein
Die Organisationsstruktur des Katastrophenschutzes in Schleswig-Holstein ist dreistufig:
- Oberste Behörde: Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS) als Fachaufsicht, zuständig für überkreisliche Schadensereignisse, Abwehr- und Notfallpläne sowie Stabsarbeit.
- Untere Behörden: Die 11 Kreise, kreisfreien Städte sowie die Insel Helgoland sind als untere Katastrophenschutzbehörden für alle Aufgaben in ihrem Bezirk verantwortlich – darunter auch der Kreis Nordfriesland.
- Einsatzorganisationen vor Ort: Gemeinden mit ihren Feuerwehren, ASB, DRK, Johanniter, Malteser, DLRG und THW.
Die tragende Säule des Systems bilden über 10.000 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer in den Einheiten des Katastrophenschutzes sowie mehr als 50.000 Feuerwehrmitglieder im Land. Damit leisten sie einen unverzichtbaren Dienst für die Gesellschaft.
3.3 Ausstattung und Ressourcen
Das DRK Schleswig-Holstein hält in seinem Einsatzlager zentrale Ressourcen vor: Feldbetten, Schlafsäcke, Decken, Notstromaggregate, Zelte, Heizstrahler, Rettungsboote und eine mobile Ärztepraxis (MMVe). Die mit Material beladenen Fahrzeuge sind bis zu 16 Meter lang und 50 Tonnen schwer.
Bund und Länder arbeiten bewusst mit einem gemeinsamen System: Der Bund stellt Ergänzungspotenzial für den Zivilschutz bereit, das den Ländern auch für die zivile Gefahrenabwehr im Frieden zur Verfügung steht. Im Gegenzug greifen der Bund und die NATO im Ernstfall auf die Kapazitäten des Länderkatastrophenschutzes zurück.
3.4 Aktuelle Herausforderungen
Eine wissenschaftliche Studie zur Zukunft des Katastrophenschutzes in Schleswig-Holstein (Katastrophenschutz in Schleswig-Holstein 2030, FU Berlin) hat strategische Handlungsfelder identifiziert: Ehrenamtlichkeit unter veränderten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, technische Modernisierung sowie die integrierte Behandlung der Themenfelder Katastrophenschutz, Zivilschutz und Schutz kritischer Infrastrukturen (KRITIS).
Der Deutsche Landkreistag hat 2025 gefordert, neben dem militärischen OPLAN DEU ein ziviles Pendant zu schaffen – einen „Zivilschutzoperationsplan“, der personelle, technische und infrastrukturelle Voraussetzungen für Krisenlagen definiert.
4. Warum müssen Bürgerinnen und Bürger 72 Stunden für sich selbst sorgen?
4.1 Die Logik der Selbstversorgung
Das Prinzip der 72-stündigen Selbstversorgung ist kein Misstrauen gegenüber dem Staat, sondern eine notwendige strukturelle Maßnahme: Im Katastrophenfall sind Einsatzkräfte und Behörden zunächst damit beschäftigt, die größten Notlagen zu bewältigen. Je länger Haushalte ohne externe Hilfe auskommen, desto mehr Ressourcen können die Einsatzkräfte für diejenigen einsetzen, die wirklich auf Unterstützung angewiesen sind.
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BBK-Empfehlung |
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) empfiehlt mindestens einen Vorrat für 3 Tage (72 Stunden). Wer sich stärker absichern möchte, sollte den Vorrat auf 7 bis 10 Tage erweitern. |
4.2 Typische Krisenszenarien
Die 72-Stunden-Regel gilt für eine Vielzahl von Szenarien, die in Norddeutschland besonders relevant sind:
- Blackout / großflächiger Stromausfall: Versorgungsketten brechen zusammen, Wasser fällt aus, Kommunikationsnetze sind überlastet.
- Sturmfluten: Bereits im Oktober 2023 waren Hunderte DRK-Ehrenamtliche an der Ostküste im Einsatz. Straßen waren stundenlang unpassierbar.
- Cyberangriffe auf kritische Infrastruktur: Krankenhausversorgung, Wasserwerke oder Energieversorger können ausfallen.
- Naturkatastrophen: Überschwemmungen, Extremwetter und Ähnliches erfordern kurzfristige Selbsthilfe, bis staatliche Ressourcen verfügbar sind.
4.3 Praktische Empfehlungen
Das BBK empfiehlt Haushalten, folgende Grundvorsorge zu treffen:
- Lebensmittel- und Wasservorrat für mindestens 3, besser 7–10 Tage
- Kochmöglichkeit ohne Strom (Campingkocher, Gaskocher)
- Notfallmedikamente, Verbandskasten und wichtige Dokumente griffbereit halten
- Batterieradio oder Kurbelradio für Notfallwarnungen (Warn-App NINA, Cell Broadcast)
- Taschenlampen und Powerbank
- Bargeld (Kartenterminals fallen bei Stromausfall aus)
Eine aktuelle Studie zeigt erheblichen Handlungsbedarf: Nur ein Drittel der deutschen Bevölkerung, die tatsächlich Vorräte anlegt, kann diese auch ohne Strom zubereiten. Das ist besonders kritisch, da ein Blackout das wahrscheinlichste Krisenszenario darstellt.
5. Das Warnsystem in Deutschland
Für die Warnung der Bevölkerung betreibt das BBK ein Modulares Warnsystem (MoWaS), das allen amtlich warnenden Stellen zur Verfügung steht. Es umfasst:
- Warn-App NINA (kostenlos, empfohlen für alle Smartphones)
- Cell Broadcast: automatische Warnmeldungen auf alle Handys in einer Mobilfunkzelle – ohne App und ohne vorherige Registrierung
- Radio und Fernsehen, Lautsprecher-Fahrzeuge sowie soziale Medien
Warnung und Vorsorge bilden dabei ein zusammenwirkendes System: Eine Warnung nützt am meisten, wenn man sich bereits im Vorfeld mit möglichen Gefahren und dem richtigen Schutzhandeln vertraut gemacht hat.
6. Fazit und Ausblick
Die Ausführungen von Herrn Ohland machen deutlich: Zivil- und Katastrophenschutz ist in der heutigen Zeit wieder von zentraler strategischer Bedeutung. Schleswig-Holstein ist mit einem etablierten System aus Landes-, Kreis- und Gemeindeebene, gesetzlich geregelten Zuständigkeiten und einem starken Netz von über 60.000 Ehrenamtlichen grundlegend gut aufgestellt.
Gleichzeitig besteht anerkannter Handlungsbedarf: auf Bundesebene beim Aufbau eines zivilen Pendants zum OPLAN DEU, auf Landesebene bei der weiteren Vernetzung von Zivilschutz, Katastrophenschutz und KRITIS-Schutz, und auf persönlicher Ebene bei der Bereitschaft jedes Einzelnen, Eigenvorsorge zu betreiben.
Die 72-Stunden-Selbstversorgung ist dabei kein Bußakt, sondern ein konkreter, persönlicher Beitrag zur gesamtgesellschaftlichen Resilienz – und damit zur Sicherheit aller.
Quellen und weiterführende Informationen
Bundeswehr: www.bundeswehr.de/operationsplan-deutschland
BBK Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe: www.bbk.bund.de
Land Schleswig-Holstein: www.schleswig-holstein.de/bevoelkerungsschutz
DRK Landesverband SH: www.drk-sh.de/katastrophenschutz
Warn-App NINA: www.bbk.bund.de/nina
Hans-Peter Wagner – 29. April 2026
